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   OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09   

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OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09 (https://dejure.org/2011,2757)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2011 - Kart W 10/09 (https://dejure.org/2011,2757)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - Kart W 10/09 (https://dejure.org/2011,2757)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09
    aa) Der BGH hat zur Anreizregulierung entschieden, dass bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenze nach § 6 Abs. 2 ARegV die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der Stromnetzentgeltverordnung zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 28.6.2011, EnVR 48/10, LS 1a, Rn. 7 - zitiert nach juris).

    Ob der Antrag, sofern noch über ihn zu entscheiden sein wird, in der Sache Erfolg hat, wird die LRB dann gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 28.6.2011, EnVR 48/10) zu prüfen haben.

    Die LRB wird in Ansehung der Rechsprechung des BGH (Beschluss vom 28.6.2011, EnVR 48/10, Rn. 47 - zitiert nach juris) im weiteren Verfahren gemäß § 9 Abs. 1 ARegV die Abweichung der gesamtwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung von der netzwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung zu ermitteln und diesen Wert anstelle des Terms PFt in der Regulierungsformel nach Anlage 1 zu § 7 ARegV anzusetzen haben.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07

    Stadtwerke Trier

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09
    Mit Erfolg wendet sich die Beschwerde gegen die unterlassene Anpassung der Zinssätze für die zulässige Grenze von 40 % übersteigendes Eigenkapital (EK II), gegen die unterlassene Neuberechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer sowie gegen die Nichtberücksichtigung der Anlagen im Bau und der Plankosten für die Beschaffung von Verlustenergie in Ansehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur kostenbasierten Regulierung (BGH, Beschlüsse vom 14.8.2008, KVR 34/07, KVR 35/07, KVR 36/07, KVR 42/07 - zitiert nach juris).

    Die regulatorische Kostenprüfung würde nicht mehr zu angemessenen Ergebnissen führen und den Netzbetreiber ohne sachlichen Grund benachteiligen, wenn die Regulierungsbehörde von Kalkulationsgrundlagen ausgehen dürfte, die auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 14.8.2008, KVR 36/07, RdE 2008, 337 Rn. 13 - Stadtwerke Trier) ersichtlich unzutreffend sind.

    Entsprechendes würde für die geltend gemachten Plankosten für die Beschaffung von Verlustenergie gelten, sofern sie auf gesicherten Erkenntnissen über das Planjahr beruhen (BGH, Beschluss vom 14.8.2008, KVR 36/07).

  • OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 202 EnWG 20/09

    Energiewirtschaft: Ermittlung der Erlösobergrenze

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09
    Beide Effekte gleichen sich tendenziell aus, so dass eine Berücksichtigung bei der Effizienzwertermittlung nur geboten erscheint, wo ein Charakteristikum im Randbereich der Marktbetrachtung liegt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.3.2010, 202 EnWG 20/09, Rn. 205 zitiert nach juris).

    Zu Recht hat die LRB diese Kosten den beeinflussbaren Kostenanteilen im Sinne von § 11 Abs. 4 ARegV zugeordnet (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.3.2010, 202 EnWG 20/09, Rn. 23 ff, rechtskräftig - zitiert nach juris).

    Die kalkulatorische Gewerbesteuer ist keine Betriebssteuer i.S.d. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ARegV und damit kein dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteil (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.3.2010, 202 EnWG 20/09 - zitiert nach juris, a.a.O.).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09
    Dies sei im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 14.8.2008, KVR 34/07 zu diesem Zinssatz rechtswidrig.

    Mit Erfolg wendet sich die Beschwerde gegen die unterlassene Anpassung der Zinssätze für die zulässige Grenze von 40 % übersteigendes Eigenkapital (EK II), gegen die unterlassene Neuberechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer sowie gegen die Nichtberücksichtigung der Anlagen im Bau und der Plankosten für die Beschaffung von Verlustenergie in Ansehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur kostenbasierten Regulierung (BGH, Beschlüsse vom 14.8.2008, KVR 34/07, KVR 35/07, KVR 36/07, KVR 42/07 - zitiert nach juris).

    Nach dem maßgeblichen Kenntnishorizont eines objektivierten Erklärungsempfängers ist das Schreiben der Beschwerdeführerin nur als an die LRB gerichtete Aufforderung zu verstehen, die angekündigte Entscheidung zu den Erlösobergrenzen hinsichtlich der Bestimmung deren Ausgangsniveaus u.a. dahin zu korrigieren, dass unter Berücksichtigung der Urteile des BGH vom 14.8.2008 (z.B. KVR 34/07) die Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie berücksichtigt werden.

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 3 Kart 185/09
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09
    Es ist nicht die Aufgabe des Unternehmens, das durch die Festlegung der Erlösobergrenzen in seiner unternehmerischen Freiheit beschränkt wird, den Umfang der Beschränkung durch eigene Ermittlungen nachvollziehbar zu machen (a. A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2011, VI-3 Kart 185/09 (V), Rn. 118 - zitiert nach juris).

    Entscheidend für die Güte eines solchen Modells ist, ob es in der Lage ist, wesentliche Kostentreiber auf der Outputseite, aber auch regional unterschiedliche Kosten auf der Inputseite im Rahmen der Effizienzberechnung adäquat zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2011, VI-3 Kart 185/09 (V), Rn. 109 - zitiert nach juris).

    Die Gewerbesteuer nach § 8 StromNEV ist indessen eine rein kalkulatorische Kostenposition, die auf der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung fußt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2011, VI-3 Kart 185/09 (V), Rn. 67 - zitiert nach juris).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09
    Mit Erfolg wendet sich die Beschwerde gegen die unterlassene Anpassung der Zinssätze für die zulässige Grenze von 40 % übersteigendes Eigenkapital (EK II), gegen die unterlassene Neuberechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer sowie gegen die Nichtberücksichtigung der Anlagen im Bau und der Plankosten für die Beschaffung von Verlustenergie in Ansehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur kostenbasierten Regulierung (BGH, Beschlüsse vom 14.8.2008, KVR 34/07, KVR 35/07, KVR 36/07, KVR 42/07 - zitiert nach juris).

    bb) Auf Grund dessen hätte die LRB bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen gemäß § 6 Abs. 2 ARegV die Angaben der Betroffenen zu Anlagen im Bau (BGH Beschluss vom 14.8.2008, KVR 39/07) ebenso wie einen Risikozuschlag bei den Fremdkapitalzinsen (BGH Beschluss vom 14.8.2008, KVR 42/07) berücksichtigen und gegebenenfalls auch die kalkulatorische Gewerbesteuer entsprechend anpassen müssen.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09
    bb) Auf Grund dessen hätte die LRB bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen gemäß § 6 Abs. 2 ARegV die Angaben der Betroffenen zu Anlagen im Bau (BGH Beschluss vom 14.8.2008, KVR 39/07) ebenso wie einen Risikozuschlag bei den Fremdkapitalzinsen (BGH Beschluss vom 14.8.2008, KVR 42/07) berücksichtigen und gegebenenfalls auch die kalkulatorische Gewerbesteuer entsprechend anpassen müssen.
  • BGH, 07.11.2006 - KVR 19/06

    Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09
    Auch soweit sie ihren Beschwerdeangriff gegen den Auflagenvorbehalt zur Mehrerlösabführung zurückgenommen hat, trifft sie die Kostenlast, weil keine Billigkeitsgesichtspunkte ersichtlich sind, dass hier insoweit ausnahmsweise die LRB oder die Bundesnetzagentur die Kosten zu tragen hätten (vgl. BGH NJW-RR 2007, 616 - zitiert nach juris).
  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 34/10

    Regulierung des Entgelts für den Stromnetzzugang: Bestimmung des Ausgangsniveaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09
    § 21a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EnWG i.V.m. § 21a Abs. 6 S. 2 Nr. 5 EnWG ermächtigt nur dazu, durch Rechtsverordnung eine von der Entwicklung der Verbraucherpreise abweichende Entwicklung der netzwirtschaftlichen Einstandspreise, nicht aber einen generellen gesamtwirtschaftlichen oder netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 28.6.2011, EnVR 34/10, LS 2, Rn. 36).
  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95

    Hochschulrecht: Wahrung des Homogenitätsprinzips und Willkürverbots bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09
    Dafür, ob eine Verwaltungsentscheidung rechtmäßig ergangen ist, ist nach Maßgabe des materiellen Rechts grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwG, Urteil vom 21.5.1976, IV C 50.74, Rn. 19 - zitiert nach juris), für den Erfolg einer Verpflichtungs- oder Bescheidungsklage die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BVerwG, Urteil vom 20.3.1996, 6 C 4/95, Rn. 17; OLG Stuttgart, a.a.O., S. 10).
  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 7/09

    Ansatz eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors im Rahmen der

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 50.74

    Ermittlung von Verkehrsgeräuschen - Straßenbauvorhaben -

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2007 - 3 Kart 289/06

    Vattenfall muss Kürzung der Netzzugangsentgelte hinnehmen

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07

    Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 184/09

    Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und

  • OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 30/09

    Festlegung von Erlösobergrenzen für einen Gasnetzbetreiber: Behandlung der Kosten

    Kapitalkosten für Altanlagen sowie die kalkulatorische Gewerbesteuer gehören nicht zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen gemäß § 11 Abs. 2 ARegV (vgl. schon Senatsbeschluss vom 25.03.2010, 202 EnWG 20/09, Rn. 23 ff, Brandenburg. OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - Kart W 10/09, bei juris Rz. 164 ff.).

    Die (kalkulatorische) Gewerbesteuer ist keine Betriebssteuer i.S.d. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ARegV und damit kein dauerhaft nicht beeinflussbarer Kostenanteil (Senatsbeschluss vom 25.03.2010, 202 EnWG 20/09; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - Kart W 10/09, bei juris Rz. 173).

    An ihr hält er auch im Lichte der Ausführungen der Beschwerdeführerin im vorliegenden Rechtsstreit sowie derjenigen in gleichgelagerten, beim Senat geführten Verfahren fest (vgl. ferner OLG Düsseldorf, a.a.O., 185/09, dort Tz. 106 bis 116, sehr ausführlich und anschaulich zu den Grundlagen des Effizienzwertermittlungsverfahrens; OLG Düsseldorf RdE 2011, 100 [juris Tz. 114 f.]; OLG München, Beschluss vom 25.11.2010 - Kart 17/09 [juris Tz. 58 f.]; a.A. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.11.2011 - Kart W 10/09 = ZNER 2011, 621 [dort verkürzte Wiedergabe]; HansOLG Bremen, Beschluss vom 02.09.2011 - 2 W 6/09 [Kart]).

  • OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 12/09

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die

    Kapitalkosten für Altanlagen sowie die kalkulatorische Gewerbesteuer gehören nicht zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen gemäß § 11 Abs. 2 ARegV (vgl. schon Senatsbeschluss vom 25.03.2010, 202 EnWG 20/09, Rn. 23 ff, Brandenburg. OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - Kart W 10/09, bei juris Rz. 164 ff.).

    Die (kalkulatorische) Gewerbesteuer ist keine Betriebssteuer i.S.d. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ARegV und damit kein dauerhaft nicht beeinflussbarer Kostenanteil (Senatsbeschluss vom 25.03.2010 - 202 EnWG 20/09; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - Kart W 10/09, bei juris Rz. 173).

    An ihr hält er auch im Lichte der Ausführungen der Beschwerdeführerin im vorliegenden Rechtsstreit sowie derjenigen in gleichgelagerten, beim Senat geführten Verfahren fest (vgl. ferner OLG Düsseldorf, a.a.O., 185/09, dort Tz. 106 bis 116, sehr ausführlich und anschaulich zu den Grundlagen des Effizienzwertermittlungsverfahrens; OLG Düsseldorf, RdE 2011, 100 [juris Tz. 114 f.]; OLG München, Beschluss vom 25.11.2010 - Kart 17/09 [juris Tz. 58 f.]; a.A. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.11.2011 - Kart W 10/09 = ZNER 2011, 621 [dort verkürzte Wiedergabe]; HansOLG Bremen, Beschluss vom 02.09.2011 - 2 W 6/09 [Kart]).

  • OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17

    Einstweiliges Anordnungsverfahren gegen die Regulierungsbehörde: Anspruch eines

    Die Vorschrift kommt - in Verbindung mit § 71 EnWG und § 72 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 4 GWB - auch im Kartellverwaltungsrecht zur Anwendung (BGHZ 172, 368 Rn. 47; Senat, B. v. 20.10.2011 - Kart W 10/09 Rn. 101; OLG Düsseldorf, B. v. 02.06.2009 - VI-2 Kart 5/08 (V) Rn. 21, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09

    Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: Durchführung des

    Der Senat sieht sich darin bestätigt durch seit seiner letzten mündlichen Verhandlung ergangene oder ihm in dieser Zwischenzeit bekannt gewordene obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Düsseldorf a.a.O. 185/09, dort sehr ausführlich und anschaulich zu den Grundlagen des Effizienzverfahrens [dort Tz. 106 bis 116]; OLG Düsseldorf RdE 2011, 100 [juris Tz. 114 f]; OLG München B. v. 25.11.2010 - Kart 17/09 [juris Tz. 58 f]; vgl. aber Brandenburgisches OLG B. v. 20.11.2011 - Kart W 10/09 = ZNER 2011, 621 [dort verkürzte Wiedergabe]; HansOLG Bremen B. v. 02.09.2011 - 2 W 6/09 [Kart]).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09

    Gerichtliche Überprüfung der Festsetzung der Erlösobergrenzen durch die

    Die Orientierung an den effizientesten Unternehmen folgt darüber hinaus auch aus den Vorschriften des EnWG (ebenso OLG Naumburg, Beschl. v. 20.10.2011, Kart W 10/09; vgl. auch Müller-Kirchenbauer in: Säcker, BerlKommEnR, 2. Aufl., Anh. § 21a EnWG, § 12 ARegV Rdn. 7; a.A. Theobald/Hummel/Gussone/Feller, Anreizregulierung. Eine kritische Untersuchung, S. 111ff).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die Landesregulierungsbehörde:

    Der Senat sieht sich darin bestätigt durch seit seiner letzten mündlichen Verhandlung ergangene oder ihm in dieser Zwischenzeit bekannt gewordene obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Düsseldorf a.a.O. 185/09, dort sehr ausführlich und anschaulich zu den Grundlagen des Effizienzverfahrens [dort Tz. 106 bis 116]; OLG Düsseldorf RdE 2011, 100 [juris Tz. 114 f]; OLG München B. v. 25.11.2010 - Kart 17/09 [juris Tz. 58 f]; vgl. aber Brandenburgisches OLG B. v. 20.11.2011 - Kart W 10/09 = ZNER 2011, 621 [dort verkürzte Wiedergabe]; HansOLG Bremen B. v. 02.09.2011 - 2 W 6/09 [Kart]).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 107/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für ein Gasverteilernetz; Bestimmung des

    Daneben hat die Bundesnetzagentur ihre Vorgehensweise auch dadurch nachvollziehbar und transparent werden lassen, dass sie verschiedene Informationsveranstaltungen für die betroffenen Netzbetreiber durchgeführt hat, in denen die Durchführung des Effizienzvergleichs erläutert wurde und an denen die Betroffene auch teilgenommen hat, so dass dem Erfordernis der vorherigen Anhörung der Beteiligten nach § 67 Abs. 1 EnWG Genüge getan ist (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2012, 202 EnWG 8/099, Rn. 41; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.01.2012, 16 Kart 48/09, Rn. 57; a.A. aber Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.10.2011, Kart W 10/09, Rn. 94 ff. , jeweils zitiert aus juris).
  • BGH, 23.04.2012 - EnVR 55/11

    Rücknahme einer Beschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren

    OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2011 - Kart W 10/09 - 1.
  • OLG Schleswig, 02.10.2014 - 16 Kart 3/13

    Regulierungsverfahren für Stromnetznutzungsentgelte: Vorgaben der

    Gegen die Festlegung wendet sie sich zunächst mit dem Einwand mangelnder Begründung gemäß § 39 Abs. 1 S. 2 VwVfG, wozu sie sich auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg vom 20. Oktober 2011 (Kart W 10/09, Rn 99 bei juris) bezieht, das gemeint hat, die Bundesnetzagentur habe im Rahmen des Effizienzvergleichs zur Bestimmung der Erlösobergrenzen das Vergleichsmodell nicht nachvollziehbar dargestellt.
  • OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 202 EnWG 11/11

    Anreizregulierung bei Erweiterung des Gasversorgungsnetzes: Auslegung des

    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat und vom Bundesgerichtshof seiner Rechtsprechung ersichtlich auch zugrunde gelegt worden ist, begegnet ein - wie hier - bloßer Bescheidungsantrag als Verpflichtungsbeschwerde keinen verfahrensrechtlichen Bedenken (so st.Rspr. des Senats, vgl. etwa B.v. 21.01.2010 - 202 EnWG 19/08; 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09 oder 04.02.2010 - 202 EnWG 17/08; vgl. auch BGH ZNER 2011, 423 [Tenor] - EnBW Regional AG ; 2010, 69 [Tenor und Tz. 4] - Individuelles Netzentgelt; 2009, 261; OLG Naumburg B.v. 05.11.2009 - 1 W 69/09 [EnWG]; Brandenburgisches OLG B.v. 20.10.2011 - Kart W 10/09 [Tenor und { juris} Tz. 188]).
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